Augenverletzungen
Augenverletzungen (Traumata) können anhand des Schweregrades, der Tiefe der Verletzung und deren Folgen eingeteilt werden. Da die Schmerzintensität nicht immer mit dem Schweregrad der Verletzung einhergeht, ist es für den Betroffenen oft schwierig einzuschätzen wie dringend augenärztliche Hilfe benötigt wird.
Daher empfehlen wir bei jeder Augenverletzung (auch wenn sie zunächst harmlos erscheint) eine rasche augenfachärztliche Untersuchung. So gibt es häufig Arbeitsunfälle (Schleifen, Bohren, Flexen) die zu einer oberflächlichen Verletzung an den Lidern (Schürfwunden, Blutergüsse), an der Bindehaut und Hornhaut (Erosionen, Hornhautfremdkörper) führen.
Bei Verletzungen durch Hammer / Meisel oder beim Bedienen von Maschinen entstehen kleine Splitter mit hoher Geschwindigkeit die durch die hohe Aufprallenergie beim Auftreffen auf das Auge zu tiefen und schweren Verletzungen führen können (perforierende Verletzungen). Außerdem kann es bei stumpfen Traumata (Faustschlag, Sturz, Unfall) zu Perforationen und / oder inneren Augenverletzungen kommen. In diesen Fällen ist eine sofortige augenärztliche Versorgung notwendig da das Augenlicht bleibende Schäden davontragen kann! – Zeit ist Auge! –
Bei Verätzungen des Auges (Säuren / Laugen) ist eine sofortige ausgiebige Spülung vor Ort wichtig! Dazu können Sie Leitungswasser aber auch andere geeignete Flüssigkeiten benutzen (Hauptsache schnell spülen). Am Weg zu uns verbinden Sie das Auge nicht, sondern spülen Sie weiter! Auch hier ist das rasche Handeln für die Prognose ausschlaggebend. Bei Verätzungen sind der genaue Name und die Inhaltstoffe des verätzenden Mittels wichtig.
In einem Notfall können Sie bereits von unterwegs telefonisch (T: 0316 331 3880) Ihre voraussichtliche Ankunftszeit bekanntgeben. Wir können so alle nötigen Vorbereitungen treffen um Ihnen schnellstmöglich zu helfen.
