Borkenstein & Borkenstein

Fragen und Antworten

Muss ich für die Untersuchung die Kontaktlinsen vorher herausnehmen?

Ja. Kontaktlinsen sollten bereits am Abend vor dem Termin herausgenommen und im Behälter mitgebracht werden. Kontaktlinsen können Messergebnisse verfälschen und Untersuchungen wie Hornhautmessung, Augeninnendruck, Refraktion u.a. beeinträchtigen.

Soll ich meine Brillen und Vorbefunde mitbringen?

Ja, bitte bringen Sie alle aktuellen Brillen, Brillenpässe sowie vorhandene Vorbefunde mit. Diese Informationen ermöglichen eine präzisere Diagnostik und erleichtern die Verlaufskontrolle.

Kann ich nach der Untersuchung und dem Eintropfen noch Auto fahren?

Nach pupillenerweiternden Tropfen dürfen Sie für ca. 1 Stunde kein Fahrzeug (Auto, Fahrrad etc.) aktiv lenken.

Wir empfehlen, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Begleitung zu kommen. Eine Cafeteria befindet sich direkt nebenan, falls Sie die Zeit angenehm überbrücken und abwarten möchten, bis Sie wieder gut sehen.

Warum gibt es manchmal trotz Termin Wartezeiten?

Einige Untersuchungen oder Befunde benötigen manchmal mehr Zeit als geplant, teilweise benötigt ein älterer Mensch oder ein Mensch mit Behinderung mehr Zeit, oder akute medizinische Fälle müssen manchmal kurzfristig eingeschoben werden.

Wir bemühen uns sehr um Pünktlichkeit, aber auch um eine sorgfältige, gründliche Untersuchung für jede Patientin und jeden Patienten. Beides miteinander auszubalancieren, kann gelegentlich zu kurzen Verzögerungen führen. Wir bitten um Verständnis.

Wie früh soll ich eine Routine/Verlaufs/Jahreskontrollen vereinbaren?

Bitte planen Sie Routine- oder Jahreskontrollen mindestens 2–3 Monate im Voraus. So können wir Ihre Terminwünsche besser berücksichtigen und Ihnen eine größere Auswahl anbieten.

Warum geht manchmal niemand ans Telefon?

Unsere Assistentinnen betreuen gleichzeitig viele PatientInnen am Telefon, vor Ort, führen Gespräche und koordinieren den gesamten Ordinationsablauf. Zu Stoßzeiten kann die Leitung daher kurzfristig besetzt sein. Bitte versuchen Sie es zu einer anderen Uhrzeit erneut oder senden Sie uns eine E-Mail.

Kann ich einen Termin kurzfristig absagen oder verschieben?

Ja, natürlich. Bitte informieren Sie uns aber so früh wie möglich, damit wir den Termin weitergeben können. Die Warteliste ist erfahrungsgemäß sehr lang und andere PatientInnen freuen sich über den frei gewordenen Slot. Eine rechtzeitige Information erleichtert die Planbarkeit für uns und für andere Patientinnen.

Wie funktioniert die Abrechnung bei Wahlärzten?

Als Wahlarztordination verrechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen.

Sie erhalten am Ende der Ordination eine Honorarnote (Bar, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung), die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können bzw. seit 2025 auf Wunsch direkt online von uns dort für Sie eingereicht werden kann. Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Vertrag, auch einen Teil oder die gesamte Summe – bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

Bekomme ich Geld von der Krankenkasse zurück?

Ja, bei vielen Leistungen ist eine Kostenerstattung möglich.

Die Höhe hängt aber von der jeweiligen Kasse, dem dort vorgesehenen Tarif und Ihrem Vertrag ab und welche Leistungen Sie schon in Anspruch genommen haben.

Wie funktioniert die Terminvergabe bei Wahlärzten?

Warum muss ich meinen Termin vorab vereinbaren?
Als Wahlarztordination planen wir unsere Termine individuell und im Voraus, damit wir für jede Patientin und jeden Patienten ausreichend Zeit für Untersuchung, Beratung und Aufklärung einplanen können. Dadurch entstehen keine unnötigen Wartezeiten und wir können in Ruhe arbeiten.

Warum kann es manchmal schwierig sein, kurzfristig Termine zu bekommen?
Wir sind keine „Kassenordination“ und unterliegen daher keiner gesetzlichen Versorgungspflicht oder fixen Wartezeitenvorgaben. In stark frequentierten Zeiten sind kurzfristige Termine daher oft begrenzt. Für Routine- und Jahreskontrollen empfehlen wir daher eine Vereinbarung mindestens 2–3 Monate im Voraus.

Gibt es Fälle, in denen ich bevorzugt einen Termin erhalte?
Ja. Medizinische Dringlichkeit und akute Beschwerden werden berücksichtigt. Notfälle werden selbstverständlich sofort behandelt.

Warum ist manchmal die Telefonleitung besetzt?
Unsere Assistentinnen nehmen nicht nur Anrufe entgegen, sondern betreuen parallel PatientInnen vor Ort und koordinieren den Ordinationsablauf. Sollte die Leitung belegt sein, versuchen Sie es bitte erneut oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Darf eine Wahlarztordination PatientInnen ablehnen?
Ja. Wenn keine zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind, dürfen wir einen späteren Termin vorschlagen oder eine Behandlung auch ablehnen, außer in Notfällen. Dies ist rechtlich vorgesehen und dient einer geordneten, qualitativ hochwertigen Versorgung.

Rechtliche Grundlagen zur Terminvergabe bei Wahlärzten (Österreich)

  1. Privatrechtlicher Behandlungsvertrag – Vertragsfreiheit. Die Beziehung zwischen Wahlarzt und Patient beruht auf einem privatrechtlichen Behandlungsvertrag. → Geregelt in § 861 ABGB (Vertragsfreiheit). Das bedeutet, ein Wahlarzt kann frei entscheiden, ob und wann er einen Vertrag eingeht. Er ist also gesetzlich nicht verpflichtet, jeden Patienten sofort aufzunehmen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Arzt zustimmt. Ausnahme: Bei einem akuten, lebensbedrohenden Notfall besteht in Österreich eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung → § 95 StGB (Unterlassung der Hilfeleistung).
  2. Keine Versorgungspflicht wie bei Kassenärzten. Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. → Daher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zu: Sofortterminen, bestimmten Wartezeiten, einer flächendeckenden Versorgung, Vorgaben bei Ordinations-Öffnungszeiten. Ist der Terminkalender also voll oder die Ordination geschlossen, darf ein Wahlarzt einen späteren Termin anbieten, eine Behandlung aus Kapazitätsgründen komplett ablehnen oder Untersuchungen nach medizinischer Dringlichkeit selbst priorisieren. Dies ist alles rechtlich vollkommen zulässig, solange kein akuter, lebensbedrohender Notfall vorliegt.

Gibt es in Österreich Unterschiede bei der Terminvergabe zwischen Wahlärzten und Kassenärzten?

Ja. In Österreich ist die rechtliche Grundlage für die Ablehnung einer Behandlung durch einen Arzt in einer Ordination differenziert geregelt und hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Vertragsarzt (=Kassenarzt) oder aber einen Wahlarzt (Privatarzt) handelt.

  1. Vertragsärzte (Kassenärzte)
    Vertragsärzte haben grundsätzlich eine Behandlungspflicht gegenüber allen Versicherten während ihrer Ordinationszeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Gesamt- und Einzelverträgen mit den Sozialversicherungsträgern. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen eine Behandlung abgelehnt werden kann: Unzumutbares Verhalten des Patienten: Bei Tätlichkeiten, Ehrenbeleidigungen oder Störungen im Wartezimmer. Überlastung: Wenn die Praxis überlastet ist und eine angemessene Versorgung weiterer Patienten nicht gewährleistet werden kann. Fachliche Gründe: Wenn die notwendige Behandlung nicht dem Fachgebiet des Arztes entspricht. In solchen Fällen muss der Vertragsarzt den Grund für die Ablehnung dem Versicherungsträger mitteilen.
  2. Wahlärzte (Privatärzte)
    Wahlärzte unterliegen jedoch nicht den genannten vertraglichen Verpflichtungen (kein Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern) und können daher frei entscheiden, ob sie eine Behandlung übernehmen möchten oder nicht. Sie sind nur verpflichtet, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten.
  3. Notfälle
    Unabhängig von der Vertragsart besteht in Notfällen für alle Ärzte eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Erster Hilfe.

Ich habe ein akutes Problem am Wochenende und/oder keinen Termin – was soll ich tun?

In Österreich gibt es das „Gesundheitstelefon“ (Tel. 1450) und dieses berät PatientInnen bei der ersten Einschätzung Ihrer Symptome und klärt, ob es sich um ein akutes, dringliches Ereignis handelt oder nicht!

Öffentliche Krankenhäuser (z.B. LKH) mit den jeweiligen Fachabteilungen haben entsprechende „Versorgungsaufträge“ für die Akutversorgung, Notfallversorgung (rund um die Uhr) sowie Fachbereichsabhängige Bereitschaften entsprechend dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz und regionalen Versorgungsplänen. Daher sind diese öffentlichen Krankenhäuser auch für Akutfälle (Notfallambulanz) rund um die Uhr (24/7) auch an Sonn- und Feiertagen für PatientInnen erreichbar. Weiters gibt es sogenannte Gesundheitszentren (z.B. ÖGK Ambulatorium u.a.) welche eine fachärztliche Notfallversorgung für Akutfälle anbieten.

Außerdem gibt es in Österreich sogenannte Vertragsärzte (=Kassenärzte) sowie Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten, welche entsprechend der geschlossenen Verträge mit den Sozialversicherungsträgern (Versicherungen) auch Akut/Grundversorgung mit entspr. Öffnungszeiten und Vertretungen anbieten müssen.

Wir sind eine termingebundene Wahlarztordination für Augenheilkunde und Optometrie. Dies bedeutet, PatientInnen müssen im Vorfeld bereits einen Termin vereinbaren. Nur so können wir ausreichend Zeit und hohe Qualität für eine gründliche Untersuchungen anbieten und ein ausgiebiges Arzt-Patienten Gespräch gewährleisten. Dieser streng termingebundene Ablauf ist die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf und unsere Vorstellung eines patientenorientierten, qualitativ hochwertigen Zusammenarbeitens.

Ophthalmologische Akutfälle können daher bei uns in Ausnahmefällen und soweit im Ablauf möglich gerne als Kulanzleistung eingeschoben werden. Wir bitten aber um Verständnis, wenn dies nicht immer möglich ist. Wir sind ausdrücklich keine Akut/Notfall-Versorgungseinheit, sondern eine termingebundene Wahlarztordination und bitten daher um Beachtung folgender Hinweise.

Einige Versorgungseinheiten in Ihrer Nähe wären:

Landeskrankenhaus Graz
LKH, Augenklinik, Notfallambulanz
Auenbruggerplatz 4
8036 Graz

ÖGK – Ambulatorium,
Gesundheitszentrum Graz, Augenheilkunde
Friedrichgasse 18
8010 Graz

Internet oder Telefonbuch
Suche: „Augenärzte Graz“ – Mehr als 50 Augenärzte im Raum Graz, darunter auch Kassenärzte oder über Suchmaschinen wie z.B.: Dienstleistungen Graz.net